München - Wegfall der Fristen zur Kanaldichtigkeitsprüfung

Die SZ berichtet, dass Grundbesitzer künftig nicht mehr überprüfen lassen müssen, ob ihre privaten Abwasserleitungen dicht sind.

Der Stadtrat segnete am Donnerstag eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung ab, die zuvor von der CSU beantragt worden war. Bislang hätten die Bürger die Abwasserleitungen bis spätestens 31.Dezember 2015 erstmals prüfen lassen müssen; außerdem musste die Prüfung innerhalb von 20 Jahren wiederholt werden. Diese Fristen waren in einer DIN-Norm enthalten. 'Nachdem in einer aktualisierten Fassung der DIN-Norm auf die Fristen verzichtet wurde, konnten sie auch in der Satzung entfallen', teilte die Stadtentwässerung mit.

Die Stadtverwaltung weist allerdings darauf hin, dass 'der Wegfall der Fristen keinen Einfluss auf die grundsätzlichen Pflichten' der Grundstückseigentümer hat. 'So sind private Abwasserleitungen nach wie vor wasserdicht und in gutem baulichen Zustand zu halten.' Die Stadtverwaltung empfiehlt, alle Prüfberichte über durchgeführte Dichtheitsprüfungen aufzubewahren, um sie notfalls der Stadtentwässerung vorlegen zu können. Weitere Infos gibt es auch in Kürze im Internet unter
www.muenchen.de/mse.

SZ vom 04.05.2013,
 http://www.sueddeutsche.de/w5o388/1296381/Erleichterung-fuer-Hausbesitzer.html

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