Welchen Wert hat meine Immobilie?
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und benötigen den marktgerechten Preis von einem freien, diplomierten und unabhängigem Sachverständigen?
Für eine reine Wertermittlung / Kurzgutachten erfolgt eine Außen- und Innenbesichtigung des Objektes. Dadurch verschafft sich die Sachverständige einen Eindruck von der Immobilie.
Die reine Wertermittlung / Kurzgutachten ist zur Markteinschätzung / Werteinschätzung, zur Verkaufspreisfindung und zur Prüfung des Verkaufspreises geeignet. Nicht geeignet ist es als gerichtliches Gutachten, in Erbangelegenheiten, zur Vorlage bei der Bank oder dem Finanzamt.
Sonst wertrelevante Unterlagen, wie z.B.
- Grundbuchauszug,
- Baulastenverzeichnis,
- Baulastenkataster,
- Lageplan,
- Wohnflächenberechnungen etc.
sind nicht Bestandteil der Prüfung bei einer reinen Wertermittlung / Kurzgutachten. Grundbuchauszug, Lageplan und Wohnflächenberechnung, Bauakte sollten vorliegen bzw. vorhanden sein.
Die Auswertung erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher Register, soweit sie vom Auftraggeber geliefert werden. Ebenso ist eine kurze Erläuterung wesentlicher Wertansätze
Die Wertschätzung beinhaltet nur eine kurze, sehr gestraffte Beschreibung der Immobilie. Im Grunde sind die dafür notwendigen Berechnungen die gleichen wie bei einem Verkehrswertgutachten allerdings mit der Besonderheit, dass die einfließenden Werte nicht hergeleitet und begründet werden. Eine Wertschätzung kommt nur dann in Betracht, wenn unter allen Beteiligten Einigkeit darüber besteht, dass auf eine Beschreibung der Immobilie verzichtet werden kann.