Wertermittlung Ihrer Immobilie
Um eine marktorientierte Immobilienbewertung durchzuführen ist eine hohe Sachkunde des Immobiliensachverständigen sowie eine solide Marktdatenbasis erforderlich.
Damit wir diese gezielte und marktkonforme Bewertung Ihrer Immobilie durchführen können, studierten / studieren wir bei der Deutschen Immobilien Akademie an der Universität Freiburg GmbH und wurden / werden dort von einigen hochangesehenen Immobiliensachverständigen Deutschlands ausgebildet. In unserem Hause werden sich ab April 2014 zwei hausinterne Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten befinden.
Definition Verkehrswert / Marktwert nach § 194 BauGB
– -Text aus dem Baugesetzbuch --
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Was ist der Verkehrswert, bzw. Marktwert?
Als Marktwert wird der Preis angesehen, der unter Einhaltung der Definition zum Bewertungsstichtag mit größter Wahrscheinlichkeit am Markt erzielt werden könnte. Es ist der höchste Preis, der erwartungsgemäß durch den Verkäufer erzielt werden kann und gleichzeitig der für den Käufer vorteilhafteste Preis.
Die Praxis der Ermittlung des Marktwerts von Grundstücken ist mit der Legaldefinition des Marktwerts im BauGB und den hierzu erlassenen Rechtsvorschriften und Richtlinien des Bundes (BauNVO, II BV, WertV; WertR , den NHK 2000 und 2010, BauNVO, II BV, WoFlVO) begrifflich und verfahrensmäßig weiter gefestigt worden.
Wir ermitteln Verkehrswerte bzw. Marktwerte von Immobilien
- Grundstücke, bebaut oder unbebaut
- Wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, wie Wohnhaus, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus...
- Gewerblich genutzte oder gemischt genutzte Grundstücke, Verwaltungsgebäude, Industrieliegenschaften
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