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Eigenbedarfskündigung zu rein beruflichem Zweck

Der BGH hat zum ersten Mal Entscheiden, dass bei einer Kündigung zwecks Eigenbedarfs auch ein berechtigtes Interesse darstellt, wenn der Vermieter die Mietswohnung für berufliche Zwecke nutzen will. Dies wird begründet durch die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit des Vermieters.

Im aktuellen Fall hat der Mann für seine Frau die Wohnung gekündigt, da diese in der Wohnung eine Anwaltskanzlei eröffnen wollte. Argumente des Mieters zum Verbleib in den Wohnung wird nur im Bereich der sog. „Sozialklausel“ geprüft.

Fundstelle: BGH, Urteil vom 26.September 2012. VIII ZR 330/11 - www.bundesgerichtshof.de

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